Kontaktieren Sie mich bitte
Meine Praxis befindet sich in Oberösterreich, im Innviertel, im Ried im Innkreis.
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Die Kosten pro Einheit (45 Minuten) in Einzelsetting für die psychologische Beratung und Behandlung betragen 90 Euro. Die Termine in Gruppensetting (Anamneseaufnahme in Paarsetting, Paarkonsultation, Untersuchung/Behandlung in Paarsetting) betragen 180 Euro pro Einheit (45 Minuten).
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Ich ersuche um Bezahlung des Honorars jeweils am Ende der Stunde. Sie bekommen eine Rechnung und Sie können die Kosten überweisen.
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Beratungen am Telefon sind möglich, werden in Rechnung gestellt.
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Leitfaden zur Verrechnung der Klinischen Psychologie als Kassenleistung
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Vorliegen einer Diagnose: Stellen Sie sicher, dass eine Diagnose (psychische Befindensstörung – ICD-10 / ICD-11 Diagnose) vorliegt, da diese die Grundlage für die Kassenabrechnung ist.
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Die Klinisch-psychologische Behandlung muss gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetzes erfolgen und als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinne anerkannt sein, damit sie mit der Kassa abgerechnet werden kann.
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Ärztliche Bestätigung: Eine ärztliche Bestätigung muss vor der zweiten klinisch-psychologischen Sitzung eingeholt werden, um den Anspruch auf Kostenerstattung zu ermöglichen. Das Formular für die ärztliche Bestätigung kann hier heruntergeladen werden.
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Die ersten 10 Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Klienten können die ersten 10 Sitzungen bei der jeweiligen Krankenkasse gemeinsam mit der Honorarnote, einer Zahlungsbestätigung und dem ärztlichem Befund einreichen.
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Antrag auf weitere Behandlungen: Ab der 11. Behandlung ist jedoch eine Bewilligung der klinisch-psychologischen Behandlung notwendig, um eine weitere Rückerstattung einholen zu können. Dazu muss ein spezieller Antrag vom jeweiligen Klinischen Psychologen / Psychologin ausgefüllt und durch die Patientin / den Patienten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dieses Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
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Ablauf der Kostenrückerstattung bei der ÖGK
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Bei der ÖGK können die Honorarnoten, inklusive der Zahlungsbestätigungen und dem ärztlichen Befund ganz einfach online eingereicht werden (unter dem Punkt “Rechnung einreichen”). Wichtig: Die Honorarnoten müssen von den Klienten selbst eingereicht werden!
Nachfolgend wird gezeigt, welche Informationen bei der ÖGK angegeben werden müssen.
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Der erste Schritt erfordert die Angabe des Datums des Behandlungsbeginns (= Datum der ersten Einheit).
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Im nächsten Schritt müssen alle erforderlichen Unterlagen als Beilagen hochgeladen werden. Das sind die Rechnung, die Zahlungsbestätigung, sowie die ärztliche Bestätigung.
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Der auf der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag muss eingetragen werden.
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Fachgebiet (= Klinische Psychologie), Vorname, Nachname und Postleitzahl des Klinischen Psychologen / Psychologin müssen angegeben werden.
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Danach können noch die eigenen Kontodaten (des Klienten) angegeben werden, auf welche die Kosten rückerstattet werden sollen.
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Fertig!
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Private Zusatzversicherung
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Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem Tarif für die klinische Psychologie, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen 40-50% des Honorars. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Überweisung Ihres Hausarztes/Facharztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung ein.
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Selbstständige Unternehmer
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Sie erhalten jährlich von der Sozialversicherung der Selbständigen den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS der Selbständigen 100,- Euro, z.B. Stressbewältigung, Entspannungstraining...usw.
Das entsprechende Antragsformular zum SVS-Gesundheitshunderter ist auf der SVS-Homepage unter nachfolgendem Link abrufbar:
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Ihr verlässliches und pünktliches Kommen ist für mich aufgrund von Folgeterminen sehr wichtig!
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Über Terminabsage:
Eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist kostenlos, danach ist der gesamte Betrag fällig.