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Kontaktieren Sie mich bitte

Meine Praxis befindet sich in Oberösterreich, im Innviertel, im Ried im Innkreis.

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Die Kosten pro Einheit für die psychologische Beratung und Behandlung (45 Minuten) betragen 90 Euro, für die Paarkonsultation 180 Euro. Ich ersuche um Bezahlung des Honorars jeweils am Ende der Stunde. Sie bekommen eine Rechnung und Sie können die Kosten überweisen.

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Beratungen am Telefon sind möglich, werden in Rechnung gestellt.

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Leitfaden zur Verrechnung der Klinischen Psychologie als Kassenleistung

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  • Vorliegen einer Diagnose: Stellen Sie sicher, dass eine Diagnose (psychische Befindensstörung – ICD-10 / ICD-11 Diagnose) vorliegt, da diese die Grundlage für die Kassenabrechnung ist.

  • Die Klinisch-psychologische Behandlung muss gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetzes erfolgen und als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinne anerkannt sein, damit sie mit der Kassa abgerechnet werden kann.

  • Ärztliche Bestätigung: Eine ärztliche Bestätigung muss vor der zweiten klinisch-psychologischen Sitzung eingeholt werden, um den Anspruch auf Kostenerstattung zu ermöglichen. Das Formular für die ärztliche Bestätigung kann hier heruntergeladen werden.

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  • Die ersten 10 Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Klienten können die ersten 10 Sitzungen bei der jeweiligen Krankenkasse gemeinsam mit der Honorarnote, einer Zahlungsbestätigung und dem ärztlichem Befund einreichen.

  • Antrag auf weitere Behandlungen: Ab der 11. Behandlung ist jedoch eine Bewilligung der klinisch-psychologischen Behandlung notwendig, um eine weitere Rückerstattung einholen zu können. Dazu muss ein spezieller Antrag vom jeweiligen Klinischen Psychologen / Psychologin ausgefüllt und durch die Patientin / den Patienten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dieses Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

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Ablauf der Kostenrückerstattung bei der ÖGK

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Bei der ÖGK können die Honorarnoten, inklusive der Zahlungsbestätigungen und dem ärztlichen Befund ganz einfach online eingereicht werden (unter dem Punkt “Rechnung einreichen”). Wichtig: Die Honorarnoten müssen von den Klienten selbst eingereicht werden!

Nachfolgend wird gezeigt, welche Informationen bei der ÖGK angegeben werden müssen.

  1. Der erste Schritt erfordert die Angabe des Datums des Behandlungsbeginns (= Datum der ersten Einheit).

  2. Im nächsten Schritt müssen alle erforderlichen Unterlagen als Beilagen hochgeladen werden. Das sind die Rechnung, die Zahlungsbestätigung, sowie die ärztliche Bestätigung.

  3. Der auf der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag muss eingetragen werden.

  4. Fachgebiet (= Klinische Psychologie), Vorname, Nachname und Postleitzahl des Klinischen Psychologen / Psychologin müssen angegeben werden.

  5. Danach können noch die eigenen Kontodaten (des Klienten) angegeben werden, auf welche die Kosten rückerstattet werden sollen.

  6. Fertig!

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Private Zusatzversicherung

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Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem Tarif für die klinische Psychologie, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen 40-50% des Honorars. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Überweisung Ihres Hausarztes/Facharztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung ein.

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Selbstständige Unternehmer

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Sie erhalten jährlich von der Sozialversicherung der Selbständigen den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS der Selbständigen 100,- Euro, z.B. Stressbewältigung, Entspannungstraining...usw.

Das entsprechende Antragsformular zum SVS-Gesundheitshunderter ist auf der SVS-Homepage unter nachfolgendem Link abrufbar:

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Ihr verlässliches und pünktliches Kommen ist für mich aufgrund von Folgeterminen sehr wichtig!

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Über Terminabsage:

 

Eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist kostenlos, danach ist der gesamte Betrag fällig.

Danke, ich habe Ihre Nachricht erhalten!

Friedrich-Thurner-Straße 16
1.Obergeschoß
4910 Ried im Innkreis Oberösterreich
E-mail: info@martaminimair.at 
Tel: +43 660 354 6525
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